Anmeldung bei den Behörden
Wir zeigen die Begehung im Vorfeld bei den Behörden (BH, WB) und der WLV an.
Zum Schutz und zur Sicherheit für die Bevölkerung und der Infrastruktur!
Umwelterkundung.at hat sich in Anbetracht immer stärkerer Niederschlagsereignisse mit den dazugehörenden enormen Abflussmengen dazu entschlossen für österreichische Gemeinden diesen Dienst anzubieten. Wildbachbegehungen sind wichtige Maßnahmen um Vorkehrungen für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Besitztümer zu treffen.
Die Dienstleistung inkludiert: Anmeldung der Begehung bei den Behörden (Forstbezirksinspektion und Wasserbau) sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV), die Begehung der Wildbäche durch ExpertInnen sowie die Erstellung eines umfangreichen Berichtes mit Fotobeweissicherung, Verortung (Katasterplan, Übersichtskarte), Angabe der Grundstücksnummer und Einlagezahl, Prioritätenreihung. Kontrolliert werden das Bachbett, nähere Uferbereiche sowie Schutzbauwerke jeglicher Art. Der Bericht wird zudem der zuständigen Gebietsbauleitung der WLV kommuniziert und dient als Datengrundlage für die Planung weiterer notwendiger Maßnahmen.
Die Kosten der Wildbachbegehung richten sich nach dem durchschnittlichen Gefälle des jeweiligen Baches zuzüglich einer Pauschale in Abhängigkeit der gesamt zu begehenden Bachkilometer (Anfahrt, Bericht,…).
Gerne bieten wir auch an, vorgefundene Übelstände entlang der Wildbäche an die jeweiligen GrundstückseigentümerInnen weiterzuleiten (Rückmeldung der privaten GrundstückseigentümerInnen über durchgeführte Räumung: 71 – 90 %), Überprüfungsbegehungen durchzuführen oder bei Behörden einzuschreiten.
Der § 101 des Forstgesetzes 1975 verpflichtet in den Absätzen 6 und 7 österreichische Gemeinden dazu, alle Wildbäche mit Gefahrenzonen jährlich zu erkunden oder erkunden zu lassen und zur generellen Überwachung aller Wildbäche im Gemeindegebiet.
Wir zeigen die Begehung im Vorfeld bei den Behörden (BH, WB) und der WLV an.
Begehung zuvor festgelegter Wildbäche: Kontrolliert werden das Bachbett, nähere Uferbereiche sowie Schutzbauwerke. Fotobeweissicherung
Erstellung eines umfangreichen Berichtes mit Fotobeweissicherung, Verortung (Katasterplan, Übersichtskarte), Angabe der Grundstücksnummer und Einlagezahl, Prioritätenreihung
GrundstückseigentümerInnen werden gebeten Übelstände zu beseitigen, Antwortschreiben
Zusammenfassung über beseitigte Übelstände und jene die noch offen sind. Weitere Empfehlungen werden der Gemeinde genannt.